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   BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 34/07 B   

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BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 34/07 B (https://dejure.org/2007,62634)
BSG, Entscheidung vom 17.10.2007 - B 4 RS 34/07 B (https://dejure.org/2007,62634)
BSG, Entscheidung vom 17. Oktober 2007 - B 4 RS 34/07 B (https://dejure.org/2007,62634)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Gotha - S 27 R 2620/05
  • LSG Thüringen - L 2 R 280/06
  • BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 34/07 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 18.06.2003 - B 4 RA 50/02 R

    Zugehörigkeit eines freischaffenden Grafikers zur zusätzlichen Altersversorgung

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 34/07 B
    Sie selbst führt aus, dass zu der von ihr formulierten Frage bereits eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) ergangen sei, nämlich das Urteil vom 18.6.2003 (B 4 RA 50/02 R).

    Hierzu trägt sie vor, im Urteil vom 18.6.2003 (aaO) habe das BSG entschieden, eine Versorgungsanwartschaft iS von § 1 Abs. 1 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) hätte der - dortige - Kläger nur bei Vorliegen einer einzelvertraglichen Regelung oder eines nach Art. 19 Einigungsvertrag bindend gebliebenen Verwaltungsaktes einer Versorgungsstelle der DDR oder einer Versorgungsbewilligung eines Funktionsnachfolgers oder eines Verwaltungsaktes eines Versorgungsträgers iS von § 8 Abs. 4 AAÜG oder einer sonstigen bindenden Entscheidung eines solchen Versorgungsträgers über das Bestehen einer derartigen Versorgungsanwartschaft.

    So hätte sie sich damit auseinandersetzen müssen, dass das BSG im Urteil vom 18.6.2003 (aaO) zu prüfen hatte, ob der dortige Kläger überhaupt unter den Anwendungsbereich des AAÜG fiel, also die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 AAÜG erfüllte.

    Die Klägerin unterlässt es darauf hinzuweisen, dass die Aussage sich ausdrücklich auf § 5 Abs. 1 AAÜG bezieht, nicht also auf § 1 Abs. 1 AAÜG, über den das BSG im Urteil vom 18.6.2003 (aaO) zu befinden hatte.

    16 Im Urteil vom 18.6.2003 (aaO) hat das BSG entschieden, dass die Regelungen in der AV- Künstler kein Bundesrecht geworden sind, weil sie eine bewertende Entscheidung und Ermessensentscheidung einer staatlichen Stelle der DDR vorsahen.

    17 Soweit die Klägerin meint, es sei klärungsbedürftig, wie der Begriff "verdienstvoll" zu werten sei, hat sie es unterlassen, sich mit den entsprechenden Ausführungen zu diesem Begriff im Urteil des BSG vom 18.6.2003 (aaO) auseinanderzusetzen und nicht dargelegt, warum insoweit noch ein weiterer Klärungsbedarf bestehen könnte.

  • BSG, 24.03.1998 - B 4 RA 27/97 R

    Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 34/07 B
    Die grundsätzliche Bedeutung ihrer Frage will sie offenbar daraus herleiten, dass sie einen Widerspruch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung behauptet, nämlich eine angebliche Divergenz der genannten Entscheidung zum Urteil vom 24.3.1998 (B 4 RA 27/97 R, SozR 3-8570 § 5 Nr. 3).

    Demgegenüber habe das BSG im Urteil vom 24.3.1998 (aaO) "klargestellt", dass das Ausstellungsdatum einer Versicherungsurkunde nicht mehr maßgeblich sei.

    11 Dagegen war dem Kläger in dem Fall, der dem Urteil des BSG vom 24.3.1998 (aaO) zu Grunde lag, eine Versorgungszusage erteilt worden, sodass sich die Frage der Anwendbarkeit des AAÜG nicht mehr stellte.

    13 Schließlich zeigt sie den behaupteten Widerspruch auch nicht dadurch auf, dass sie geltend macht, an einer Stelle im Urteil vom 24.3.1998 (aaO) heiße es, "auf die praktische Durchführung und auf die Auslegung der Versorgungsverordnung in der ehemaligen DDR kommt es nicht an ...".

  • BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 31/01 R

    Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem - Beitrittsgebiet - technischer

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 34/07 B
    Wenn das BSG hierzu ausgeführt hat, dass der Kläger eine Versorgungsanwartschaft iS von § 1 Abs. 1 AAÜG zum 1.8.1991 nur bei Vorliegen einer einzelvertraglichen Regelung oder der weiteren oa angegebenen Tatbestände gehabt hätte, so resultierte dies offenkundig daraus, dass das BSG davon ausgegangen ist, dass die AV-Künstler kein anwendbares Bundesrecht enthielt, sich aus ihr somit kein - fiktiver - Anspruch auf Einbeziehung in das Versorgungssystem unter Zugrundelegung der verfassungskonformen erweiternden Auslegung des § 1 Abs. 1 AAÜG durch das BSG ergeben konnte (vgl zum letzteren: Urteile des BSG vom 9. und 10.4.2002, SozR 3-8570 § 1 Nr. 2 bis 8).
  • BSG, 31.05.1990 - 10 BKg 4/90

    Verstoß gegen die Sollvorschriften des § 134 S. 2 und § 135 SGG als

    Auszug aus BSG, 17.10.2007 - B 4 RS 34/07 B
    Der Beschwerdeführer muss die im angestrebten (späteren) Revisionsverfahren zu entscheidende Rechtsfrage klar bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160 Nr. 1).
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